Personalie der Bayerischen Börse AG: Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler ist neues Mitglied im Aufsichtsrat

München, 26.01.2012:

Die außerordentliche Hauptversammlung der Bayerischen Börse AG (BBAG) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2012 Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler, früherer langjähriger Vorstand und Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, einstimmig in den Aufsichtsrat der Bayerischen Börse AG (BBAG) bestellt. Prof. Zeitler übernimmt das Amt von Dr. Karl-Hermann Lowe, CEO der Allianz Investment Management  SE.

In der Zusammensetzung von Hans-Peter Schmid, Mitglied des Vorstandes der Deutsche Postbank AG (Vorsitzender des Aufsichtsrates),  Dr. Theodor Weimer, Sprecher des Vorstandes der UniCreditbank AG (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates), Uto Baader, Vorsitzender des Vorstandes der Baader Bank AG, Dr. Klaus Patzak, CFO der OSRAM GmbHk, Thomas Posovatz, Sprecher des Vorstandes der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und Prof. Zeitler vereint der Aufsichtstrat der Bayerischen Börse AG eine hohe fachliche Kompetenz und unterstreicht die Bedeutung der Bayerischen Börse für den Finanzplatz München.

Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler war von 2002 Mitglied des Vorstands, von 2006 bis 2011 Vizepräsident der Deutschen Bundesbank und Vertreter des Präsidenten im EZB-Rat. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München, Lausanne und Oxford (Promotion) arbeitete er in der Steuerabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und wechselte unter Minister Theodor Weigel als beamteter Staatssekretär in das Bundesministerium der Finanzen. 1995 wurde Zeitler Präsident der Landeszentralbank in Bayern und damit Mitglied im Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank; seit 2002 im Rahmen der Zentralisierung wurde er Vorstand der Deutschen Bundesbank. Dort übernahm Zeitler zunächst die Dezernate Bargeld und Recht, später Bankenaufsicht und Recht.

Seit 2001 ist der gebürtige Augsburger Zeitler außerdem Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit Schwerpunkt Öffentlichem Recht und Währungsrecht.

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Ulrich Kirstein,
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